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   BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 25/77   

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BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 25/77 (https://dejure.org/1979,20060)
BSG, Entscheidung vom 20.06.1979 - 5 RKn 25/77 (https://dejure.org/1979,20060)
BSG, Entscheidung vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 25/77 (https://dejure.org/1979,20060)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 26/77

    Bergbau - Technischer Angestellter - Leitende Stellung - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 25/77
    Für die Frage einer zumutbaren Verweisungstätigkeit im Sinne des 5 46 Abs. 2 Satz 2 EKG sind diese Angestellten in einer einzigen Gruppe zusammenzufassen, die durch die Berufe der leitenden Führungskräfte charakterisiert wird, Hinsichtlich der hierbei für den erkennenden Senat maßgeblichen Gründe wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte - Urteil vom heutigen Tage (20. Juni 4979) in der Sache 5 RKn 26/77, in der ebenfalls die Berufsunfähigkeit eines Grubeninspektors streitig ist, Bezug genommen.
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89

    Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der

    Allerdings hat die Rechtspr für einen Teilbereich der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich für die knappschaftliche Rentenversicherung, bereits entschieden, daß leitende Angestellte, insbesondere solche in Führungspositionen, deren Bruttoarbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet, in einer Gruppe zusammenzufassen sind (BSG-Urteil vom 20. Juni 1979 - BSGE 48, 202, 204 f = SozR 2600 § 46 Nr. 3 - für den Grubeninspektor im Bergbau; ebenso die Parallelentscheidung vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 25/77; siehe weiter BSG-Urteil vom 27. März 1984 - 5a RKn 22/83 - nicht veröffentlicht).

    Der erkennende Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht iS des § 42 Sozialgerichtsgesetz (SGG) von den Entscheidungen des 5. Senats vom 20. Juni 1979 (aaO) ab, da auch der 5. Senat nach seiner Rechtspr den Kläger zumutbar auf die von ihm nunmehr ausgeübte Tätigkeit verwiesen hätte.

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